§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen studio-inDesign und ihren Kunden. Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Die Bedingungen gelten auch im Verhältnis zwischen Kunden und eventuellen Rechtsnachfolgern von studio-inDesign weiter.
§ 2 Leistungsumfang
studio-indesign erbringt folgend aufgeführte Leistungen. Für alle Leistungen gleichermaßen gelten die Bestimmungen unter 1)
1) Allgemeines zum Leistungsumfang
a) studio-inDesign kann die jeweiligen Leistungen in dem Kunden zumutbarer Weise erweitern, ändern und verbessern. Von studio-inDesign kostenlos erbrachte Dienste und Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch besteht insoweit nicht.
b) Soweit nicht anders vereinbart, garantiert die Firma studio-inDesign keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet.
c) studio-inDesign kann sich bei Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Sie bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden.
d) Wird von studio-inDesign empfohlene Software von Drittanbietern vom Kunden verwendet, so übernimmt studio-inDesign weder Gewährleistung für deren Funktionstüchtigkeit noch Haftung für das aus der Benutzung/ Installation resultierende Schäden und Folgeschäden.
e) Einweisungen/ Schulungen sind gesondert zu vergüten. Der Kunde hat für die Funktionsfähigkeit der bei ihm vorhandenen Technik am Einweisungs- Schulungstag zu sorgen. Auftretende Störungen gehen zu seinen Lasten und verhindern nicht Vergütungsanspruch.
2) Erstellung von Printmedien
studio-inDesign erstellt auf Grundlage der vom Vetragspartner gelieferten Vorlagen (Texte, Bilder, Zeichnungen und/oder Logos) die fertigen Printdateien im PDF-Format. Die Firma studio-inDesign übernimmt keine Haftung für die Druckergebnisse wenn der Vetragspartner diese PDF-Dateien selbst bei einer Druckerei in Druckauftrag gibt. Ebenfalls haftet studio-inDesign nicht für vom Vetragspartner gestelltes Bildmaterial bez. Druckfähigkeit und/oder Druckergebniss. Ausschließlich wenn der Druckauftrag Bestandteil des Vetrages ist und studio-inDesign selbst den Druckauftrag an eine Druckerei übergibt, kann studio-inDesign für die von studio-inDesign erstellten Inhalte bez. dem Druckergebniss haftbar gemacht werden.
3) Erstellung eines Internetsystems
Soweit die Erstellung eines Internetsystems vereinbart ist, erstellt studio-inDesign auf Grundlage der vom Vertragspartner gelieferten Textmanuskripte, Bilder, Zeichnungen und/oder Logos seines Unternehmens einen individuell angepassten Internetauftritt nach einer zu erstellenden Leistungsbeschreibung. Auf § 6 dieses Vertrags wird ausdrücklich hingewiesen.
4) Einrichtung eines Internetsystems
Soweit die Einrichtung eines Internetsystems vereinbart ist, stellt studio-inDesign einen oder mehrere Server und die Anbindung dieser Server an das weltweite Internet bereit. Außerdem übernimmt studio-inDesign die Wartung und Pflege des Systems gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
a) Gepflegt wird jeweils aktuelle, auf dem Server von studio-inDesign installierte Version des Internetsystems.
b) Die vertraglichen Pflegemaßnahmen umfassen vorbehaltlich einzelvertraglicher Vereinbarungen ausschließlich:
- periodische Pflegeleistungen, insbesondere Platten-, Systemsoftware- und Anwendungsprogrammüberprüfung sowie Softwaretests, Betrieb des Systems und Fehlerbeseitigung. Für Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, v. a. bei der Datenübertragung auftretende Fehler in Verzeichnisstrukturen und Dateien auf dem Server, die durch den Kunden erreichbar sind und vom Kunden gepflegt werden, ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung gegenüber studio-inDesign besteht diesbezüglich nicht. Eine Fehlerbeseitigung durch studio-inDesign auf Wunsch des Kunden ist gesondert zu vergüten.
c) Die geschuldete Wartung umfasst die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, Einwirkung Dritter oder höhere Gewalt verursacht werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von studio-inDesign zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.
d) Die Verfügbarkeit der Web- und Kommunikationsserver beträgt 80 % im Jahresmittel. Nicht berücksichtigt sind Zeiten, in denen der Web- oder Kommunikationsserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von studio-inDesign liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
5) Logfile-Auswertungen
a) studio-inDesign ermöglicht eine Auswertung der Zugriffe auf das Webangebot des Kunden in anonymisierter Form. Sie übernimmt damit keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auswertung sowie für die ständige Verfügbarkeit der Daten.
b) studio-inDesign kann die Logfiles im Folgemonat löschen.
6) Beantragung/Einrichtung einer Domain
a) Soweit die Beantragung einer Domain vereinbart ist, schuldet studio-inDesign die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENIC eG) vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domains. Die Parteien des Vertrages über das Nutzungsrecht des Domainnamens sind die jeweilige Registrierungsstelle und der Domaininhaber. Inkassostelle ist studio-inDesign. Die Einrichtung erfolgt durch studio-inDesign nach positiver Rückmeldung bezüglich der beantragten Domain durch die jeweilige Registrierungsstelle.
b) Bei Vertragsverletzungen durch den Domaininhaber ist studio-inDesign berechtigt, die Betreuung der betreffenden Domain an die Registrierungsstelle zurückzugeben. Der Domaininhaber hat dann zukünftig die jeweils gültigen Direktpreise an die Registrierungsstelle zu zahlen.
c) Der Kunde ist zur Mitwirkung aller Informationen, welche die studio-inDesign formularmäßig nachfragt, verpflichtet. Eine Überprüfung dieser Informationen des Kunden, auch auf ihre Plausibilität hin, erfolgt nicht.
d) Der Kunde stellt studio-inDesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, soweit studio-inDesign wegen Verletzung etwaiger fremder Rechte an der Domain in Haftung genommen wird. Droht studio-inDesign ein Rechtsstreit wegen Verletzung von Rechten durch die Domain, ist studio-inDesign berechtigt, die Domain zu deaktivieren, es sei denn der Kunde übernimmt sämtliche anfallenden Prozess- und Parteikosten und bestellt unverzüglich angemessene Sicherheit hierfür.
e) Auskünfte von studio-inDesign über bereits bestehende Domainregistrierungen geben lediglich die Informationen aus den entsprechenden Datenbanken der Registrierungsstellen wieder. Eine Kontrolle durch studio-inDesign erfolgt nicht. Soweit die Information fehlerhaft ist, besteht eine Schadenersersatzpflicht gegen studio-inDesign nur, falls ihr diesbezüglich Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Eine weitgehende Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
7) Lieferung von Hardware
Soweit die Lieferung von Hardwareprodukten vereinbart ist, erfolgt jede Versendung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware den Sitz oder das Lager von studio-inDesign verlässt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Designvorlagen, Designvorschlägen und anderen Unterlagen behält sich studio-inDesign Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von studio-inDesign zugänglich gemacht werden.
2) Das Eigentum an allen gelieferten und zur Verfügung gestellten Produkten (Hardware wie Software) bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden von studio-inDesign vorbehalten. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, verliehen, oder verpfändet werden. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden in diesem Zeitraum kann studio-inDesign vom Vertrag zurücktreten und Herausgabe der Produkte verlangen. Ansprüche gegen Dritte, die sich im Besitz der Produkte befinden, tritt der Kunde an studio-inDesign ab. Dritte sind auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
§ 4 Weitere Rechte und Pflichten des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet für Daten, die er studio-inDesign zur Ablage auf dem Web- oder Kommunikationsserver übergibt, oder die er nach entsprechender Vereinbarung ohne Zutun durch studio-inDesign darauf ablegt, immer aktuelle Sicherheitskopien auf einem kundeneigenen Systems anzufertigen. Für diese Sicherheitskopien ist der Kunde allein verantwortlich. Auf §10 Abs. 3 wird verwiesen.
2) Verstößt der Kunde durch Form, Inhalt oder verfolgten Zweck seiner Internetseiten gegen die guten Sitten oder gesetzliche Verbote, so verspricht er unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € (in Worten: Zehntausend Euro). Zudem ist studio-inDesign in diesem Falle berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder Seiten sofort zu löschen. studio-inDesign übernimmt damit keine Prüfungspflicht. Auf das Recht der Kündigung, § 11, wird verwiesen.
3) Sollte ein Mangel auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, im Laufe des selben Tages, an dem er den Mangel bemerkt, studio-inDesign über diese zu Informieren.
4) Die Verantwortung für den Schutz (Geheimhaltung) der dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsinformationen (Passwörter u.ä.) obliegt dem Kunde hat studio-inDesign unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht auftritt, Zugangsinformationen könnten unbefugten Dritten bekannt geworden sein.
5) studio-inDesign ist im Falle der Nichterfüllung der Vertragspflichten des Kunden berechtigt, aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, zusätzlich zu sonstigen Rechten eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu berechnen. Der Kunde kann den Gegenbeweis antreten.
§ 5 Leistungszeit/Leistungsstörungen
1) Die Einhaltung von vereinbarten Leistungsterminen setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen, sowie vertragsnotwendige Mitwirkungspflichten und sonstige Verpflichtungen des Vertragspartners rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden.
2) Kann eine vereinbarte Leistungsfrist aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorsehbare Hindernisse oder sonstige von studio-inDesign nicht zu vertretende Umstände nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
3) Beruht eine Erhöhung des Aufwandes auf einer im Verantwortungsbereich des Kunden liegender Ursache, so kann studio-inDesign seinen Mehraufwand vergütet verlangen.
§ 6 Urheberrechte/Nutzungsrechte
1) studio-inDesign bleibt Inhaber aller Rechte an den im Rahmen dieses Vertrags erzeugten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Internet-Dokumenten, Bildern und sämtlicher Software (einschließlich aller zugrunde liegenden Bestandteile), die im Rahmen der Erstellung und der Pflege des vertragsgegenständlichen Online-Systems eingesetzt wird, samt des jeweils zugehörigen Materials und der entstehenden statischen und dynamischen Internet-Dokumente, insbesondere der Programmcodes, Internetseiten, erzeugten Grafiken, Layouts und Designs, sowie der Software, die diese Seite erzeugt, auch wenn der Kunde diese in vertraglich zulässigem Umfang verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Ein weitergehendes Nutzungsrecht kann von studio-inDesign eingeräumt werden.
2) Darüber hinaus darf der Lizenznehmer ein Reverse Engineering (Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z.B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, Dekompilieren, Disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln, nicht vornehmen. § 2 Abs. 3 dieses Vertrags sowie § 69a Abs.2 Satz 2, und 3 und § 69e UrhG bleiben unberührt.
§ 7 Preise
1) soweit die Preise nicht vertraglich gesondert vereinbart werden, gilt die am Tag des Vertragsschlusses gültige Preisliste von studio-inDesign. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer außer es wird eindeutig mit Umsatzsteuer angezeigt.
2) Bei Kontingentpreisen ist eine auch anteilige Rückerstattung des Preises bei einem auch wesentlich geringeren – oder keinem – Datenabruf gegenüber den in den Angeboten vorgesehenen Höchstmengen ausgeschlossen.
3) Die Vorlage und Erstellung von Entwürfen ist grundsätzlich kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
4) Bei der Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene Einsatzstunden voll berechnet.
5) Der Kunde erstattet nachgewiesene Nebenkosten, z.B. für Telefonate und Kosten notwendige Reisen einschließlich Übernachtung.
6) Verändern sich im Leistungszeitraum die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren wie Löhne und/oder Energiekosten und/oder Kosten für die Internet-Anbietung und/oder für Hilfs- und Betriebsstoffe, eingekaufte Fremdleistungen und/oder Produkte, so ist studio-inDesign berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. studio-inDesign unterrichtet den Kunden unverzüglich schriftlich von der Anpassung der Preise. Eine Erhöhung der Preise ist mit einer Frist von 6 Wochen vor Quartalsende anzukündigen. Auf § 11 Abs. 2 wird hingewiesen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1) Bei Aufträgen, die eine Neuentwicklung von Software oder eine individuelle Änderung bestehender Software zum Gegenstand haben, gilt soweit nicht anders vereinbart folgende Zahlungsweise:
a) 30 % des Auftragsvolumens sind mit Vertragsschluss / Auftragserstellung fällig.
b) 40 % des Auftragsvolumens sind bei Fertigstellung von 70 % der von studio-inDesign geschuldeten Leistungen fällig.
c) 30 % des Auftragsvolumens sind mit Endabnahme / vollständiger Auftragserfüllung durch studio-inDesign fällig.
2) Bei allen anderen Aufträgen verpflichtet sich der Kunde, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, soweit nicht nur einmalig zu erbringende Leistungen gesondert Rechnungen gestellt werden. Soweit nicht etwas anders vereinbart ist, sind sämtliche Entgelte frei Zahlstelle studio-inDesign zu entrichten.
3) Können im Fall des Lastschriftverfahrens die geschuldeten Beträge nicht fristgerecht eingezogen werden und liegt dadurch ein Zahlungsverzug des Kunden in erheblicher Höhe vor, ist studio-inDesign berechtigt, die Erfüllung des geschlossenen Vertrags einzustellen, den Verzug des Kunden und der über ihn angeschlossenen Endkunden zum Dienst sowie die Internet-Präsenz zu sperren. Für die Dauer der Sperre entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Entgelte. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4) Gerät der Kunde bei einem einzelvertraglich vom Lastschriftverfahren abweichenden Zahlungsmodus mit einer Zahlung in Verzug, ist studio-inDesign berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen zu verlangen. studio-inDesign behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
§ 9 Abnahme
1) Die Abnahme des Internetsystems erfolgt grundsätzlich nach einer Funktionsprüfung, die spätestens innerhalb einer Woche, nachdem studio-inDesign dem Kunden die Funktionsfähigkeit mitgeteilt hat, durchgeführt wird.
2) Der Kunde ist verpflichtet studio-inDesign unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Funktionsprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen der Bestandteile des Internetsystems von den vertraglichen Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.
3) Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, wenn die Bestandteile des Internetsystems die wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllen.
4) Wenn der Kunde nicht unverzüglich erklärt, kann ihm studio-inDesign schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich mitteilt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Wochen nach Mitteilung der Funktionsfähigkeit.
§ 10 Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz
1) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass es nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet studio-inDesign unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
3) Im Übrigen wird die Haftung dem Grunde nach soweit rechtlich möglich ausgeschlossen. Insbesondere haftet studio-inDesign in keinem Fall verschuldensunabhängig. Der Höhe nach wird sie auf Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt.
4) Die Gewährleistungsfrist im unternehmerischen Verkehr beträgt 1 Jahr.
5) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet studio-inDesign im Rahmen der vorstehenden Bedingungen nur, wenn der Kunde § 4 Abs. 1 dieses Vertrages berücksichtigt hat.
6) studio-inDesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Vertragspartners in der Internet-Präsenz.
7) Die Gewährleistung für Mängel der gelieferten Hardware beschränkt sich nach der Wahl von studio-inDesign auf Austausch, zwei Reparaturversuche oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produkts oder Teilproduktes. Die Mangelbeseitigung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen beträgt. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde auch Wandlung oder Minderung wählen.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
1) Der Vertrag wird vorbehaltlich einzelvertraglicher Vereinbarungen auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Er hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Danach kann er mit einer Frist von 4 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
2) Ist der Kunde mit geänderten Betriebsbedingungen oder Preisen gem. § 7 nicht einverstanden, kann er den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen.
3) Jede Vertragspartei kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos kündigen. Als wichtiger Grund ist insbesondere ein schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche, in diesem Vertrag niedergelegte Pflichten anzusehen, ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, sowie ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen dauert oder erhebliche Beträge betrifft.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung
1) Gegenüber Ansprüchen von studio-inDesign kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2) Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von studio-inDesign und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Gegenanspruch des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1) Die Vertragsparteien werden alle Informationen vertraulich behandeln, die ihnen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses gegenseitig zugänglich gemacht werden.
2) Im Rahmen des geschlossene Vertrags werden Daten des
Kunden über seine Person gespeichert, geändert, und/oder gelöscht, soweit nicht offenkundige Interessen des Kunden hierdurch verletzt werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und studio-inDesign geschlossenen Vertrag ist LÖWENSTEIN.
2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, ist LÖWENSTEIN.
3) Für die vertraglichen Beziehungen des Kunden zu studio-inDesign gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der restliche Teil der Bestimmung wirksam. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine Vereinbarung als getroffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten so nahe wie rechtlich möglich kommt.
§ 16 Schriftformen
Jegliche Änderung und Ergänzungen der einzelvertraglichen Vereinbarungen und AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.
DE-74245 Löwenstein, März 2009
studio-inDesign

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